Mieter - Selbstauskunft

 
 
 
 

I. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in der Lage bin/sind, alle zu übernehmenden Verpflichtungen aus dem Mietvertrag, insbesondere die Erbringung der Mietkaution sowie der Miete plus Nebenkosten, zu leisten.

II. Ich/Wir erkläre(n), dass die vorgenannten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß gemacht wurden. Bei Abschluss eines Mietvertrages können Falschangaben die Aufhebung oder fristlose Kündigung des Mietverhältnisses zur Folge haben.

III. Ich/Wir sind damit einverstanden, dass der Makler / Vermieter bei der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden die Schufa- Verbraucherauskunft zum Zwecke der Vermietung einholt. Bei Interesse am angefragten Objekt reicht der Mietinteressent eine SCHUFA Selbstauskunft nach.

IV. Der Vermieter / Makler ist berechtigt, diese freiwillige Selbstauskunft nur zum Zwecke der Vermietung für das angefragte Objekt zu nutzen. Sofern die Mieterselbstauskunft nicht mehr benötigt wird - wenn ein Mietvertrag nicht zustande kommt - hat der Vermieter / Makler diese Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz unverzüglich zu vernichten.